Barrierefreiheit für Webseiten und digitale Inhalte

Pflicht mit Potenzial

Barrierefreiheit

Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – darunter Onlineshops, Buchungsplattformen, Kundenportale und Apps. Wir unterstützen Sie dabei, diese Anforderungen rechtssicher, nutzerfreundlich und zukunftsfähig umzusetzen.

Barrierefreiheit
Außerdem

Vorteile des BFSG nutzen

Barrierefreiheit im Web ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – sie ist ein klares Bekenntnis zu Inklusion, Nutzerfreundlichkeit und digitaler Verantwortung. Wer heute barrierefrei denkt, sichert sich nicht nur rechtliche Konformität, sondern gewinnt auch neue Zielgruppen, stärkt seine Marke und verbessert ganz nebenbei das Nutzererlebnis für alle.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Website oder Anwendung so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich wird – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Einschränkungen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre digitale Präsenz zukunftssicher, gesetzeskonform und inklusiv wird.

FAQ

Oft gestellte Fragen

Gerade am Anfang eines neuen Projekts tauchen viele Fragen auf. Die am häufigsten gestellten versuchen wir Ihnen hier zu beantworten. Wenn Sie eine Frage haben, die hier nicht behandelt wird, schreiben Sie uns gern eine Nachricht. Vielleicht kann die Antwort darauf nicht nur Ihnen helfen.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Anbieter bestimmter Dienstleistungen – darunter auch Webseitenbetreiber – seit dem 28. Juni 2025, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Die Anforderungen richten sich nach den europäischen Harmonisierungsvorgaben (EU-Richtlinie 2019/882) und orientieren sich insbesondere an den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines), Stufe AA.

Für Ihre Website bedeutet das u.a.:

  • Texte müssen verständlich und kontrastreich sein
  • Die Seite muss per Tastatur vollständig bedienbar sein
  • Inhalte müssen für Screenreader zugänglich sein (z. B. Alternativtexte für Bilder)
  • Struktur und Navigation müssen klar und konsistent aufgebaut sein
  • Formulare müssen korrekt beschriftet und verständlich sein
  • Eine Erklärung zur Barrierefreiheit muss bereitgestellt werden

Zunächst führen wir einen Accessibility-Check durch, um den aktuellen Stand deiner Website zu analysieren. Auf Basis der Ergebnisse schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Technische Optimierung: Korrekte semantische HTML-Struktur, sinnvolle ARIA-Rollen, sauberes Kontrastverhältnis, Tastaturnavigation, responsive Design.
  • Design-Anpassung: Klare Farbkontraste, gut lesbare Schriftgrößen, Fokusindikatoren, verständliche Icons.
  • Inhaltsüberarbeitung: Alternativtexte für Bilder, barrierefreie Formulare, einfachere Sprache (wo möglich), PDFs durch barrierefreie Versionen ersetzen (wenn möglich).
  • Barrierefreiheitserklärung: Integration einer gesetzeskonformen Erklärung von Barrieren.

Ja, wir bieten im Rahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit für Webseiten eine Schulung an, damit Sie selbstständig barrierefreie Inhalte erstellen und pflegen können.

Bin ich vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

Support Center

Brauchen Sie Hilfe?

Technischen Neuerungen und Weiterentwicklungen sollten Sie sich nicht verschließen. Permanente Updates sind essenziell für den Schutz sensibler Daten und gegen den Angriff von außen. Hierzu bieten wir Ihnen ebenfalls einen geeigneten Wartungsvertrag an.

Telefon: 03501 5995960
E-Mail: info@webeluno.de

webeluno GmbH
Jacobäerstr. 3
01796 Pirna

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