Die Wirtschafts-ID
Was das für Ihr Impressum bedeutet
Seit November 2024 sorgt eine neue gesetzliche Regelung für Gesprächsstoff: Die sogenannte Wirtschafts-ID (auch Wirtschafts-Identifikationsnummer oder W-IdNr. genannt) wird Schritt für Schritt zur Pflichtangabe für Unternehmen – und damit auch zum festen Bestandteil des Impressums auf geschäftlichen Websites. Wer also seine Website rechtskonform betreiben will, kommt um diese Anpassung nicht herum.
Gehört die Wirtschafts-ID ins Impressum?
Ja – sobald sie einem Unternehmen zugewiesen wurde, muss die Nummer auch im Impressum der Website angegeben werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG der besagt, dass Sie in Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzen, die Nummer im Impressum angeben müssen.
Der aktuelle Gesetzeswortlaut legt allerdings ein Alternativverhältnis nahe: Wenn euer Unternehmen bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt und diese im Impressum angegeben ist, reicht das aus.
Die Angabe der Wirtschafts-ID ist in diesem Fall freiwillig – sie kann, muss aber nicht zusätzlich genannt werden.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Wenn Sie bereits eine Wirtschafts-ID erhalten haben, sollten Sie
Falls Sie die Nummer noch nicht erhalten haben, brauchen Sie aktuell noch nichts zu tun – wir empfehlen aber, regelmäßig Ihre Unternehmenspost und offizielle Mitteilungen vom BZSt zu prüfen.