Die Wirtschafts-ID

Was das für Ihr Impressum bedeutet

Seit November 2024 sorgt eine neue gesetzliche Regelung für Gesprächsstoff: Die sogenannte Wirtschafts-ID (auch Wirtschafts-Identifikationsnummer oder W-IdNr. genannt) wird Schritt für Schritt zur Pflichtangabe für Unternehmen – und damit auch zum festen Bestandteil des Impressums auf geschäftlichen Websites. Wer also seine Website rechtskonform betreiben will, kommt um diese Anpassung nicht herum.

Was ist die Wirtschafts-ID?

Die Wirtschafts-ID ist eine eindeutige, bundeseinheitliche Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige in Deutschland. Sie wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und soll langfristig die Kommunikation zwischen Unternehmen und Behörden zu vereinfachen und Bürokratie abbauen. Aktuell ersetzt die Wirtschafts-ID keine bestehenden Nummern wie etwa Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Identifikationsnummer, sondern kommt zusätzlich hinzu.

Wichtig: Die Vergabe startet automatisch und ohne Antrag.

Gehört die Wirtschafts-ID ins Impressum?

Ja – sobald sie einem Unternehmen zugewiesen wurde, muss die Nummer auch im Impressum der Website angegeben werden. Diese Pflicht ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG der besagt, dass Sie in Fällen, in denen Sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer besitzen, die Nummer im Impressum angeben müssen.

Wirtschafts-ID

Der aktuelle Gesetzeswortlaut legt allerdings ein Alternativverhältnis nahe: Wenn euer Unternehmen bereits über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt und diese im Impressum angegeben ist, reicht das aus.

Die Angabe der Wirtschafts-ID ist in diesem Fall freiwillig – sie kann, muss aber nicht zusätzlich genannt werden.

Kurz gesagt:
Wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-ID im Impressum aufführen, sind Sie auf der sicheren Seite – auch ohne separate Angabe der Wirtschafts-ID.

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Wenn Sie bereits eine Wirtschafts-ID erhalten haben, sollten Sie

  • Ihr Impressum überprüfen und ergänzen – am besten unter einem Punkt wie:
    Wirtschafts-Identifikationsnummer: DE/W123456789

  • Bei der Gestaltung neuer Websites oder im Rahmen eines Relaunchs direkt die neue Nummer integrieren.

  • Ihre Agentur (also uns!) informieren, wenn Sie Hilfe beim Aktualisieren eures Impressums braucht.

Falls Sie die Nummer noch nicht erhalten haben, brauchen Sie aktuell noch nichts zu tun – wir empfehlen aber, regelmäßig Ihre Unternehmenspost und offizielle Mitteilungen vom BZSt zu prüfen.

Unser Service: Impressums-Check

Sie sind unsicher, ob Ihr aktuelles Impressum alle Pflichtangaben enthält – inklusive der neuen Wirtschafts-ID? Kein Problem: Wir übernehmen das gern für Sie. Wir prüfen Ihre Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit, damit Sie sich keine Sorgen um Abmahnungen oder rechtliche Fallstricke machen müssen. Schnell, unkompliziert und natürlich mit dem Blick fürs Detail. Melden Sie sich einfach bei uns für ein passendes Angebot!

Kostenfreie Analyse

Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wir helfen gern

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Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen!